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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pleronauten Seminare

Fassung vom 10. Oktober 2026

Diese AGB regeln die verbindliche Seminarbuchung, Zahlung und Stornierung. Die unverbindliche Crew-Anfrage ist davon ausgenommen. Die kostenlose Rücktrittsfrist beträgt fünf Kalendertage ab Zugang der Anmeldebestätigung. Danach gilt die Stornoregel in Ziffer 6 mit den dort genannten gesetzlichen Grenzen.

1 Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalterin der Pleronauten-Seminare ist die funus GmbH, vertreten durch Johannes Ruchti, Kantonsstrasse 96, 6048 Horw / LU, Schweiz. Kontakt: info@pleronaut.com, Telefon 041 552 00 84.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für verbindliche Seminaranmeldungen bei der Veranstalterin. Individuell vereinbarte Bedingungen gehen diesen AGB vor. Massgeblich ist die vor der verbindlichen Anmeldung zur Verfügung gestellte und akzeptierte Fassung.

2 Crew Anfrage und verbindliche Anmeldung

Eine Crew-Anfrage über die Website und das persönliche Kennenlernen sind unverbindlich und begründen keine Zahlungspflicht. Eine Aufnahme in die Crew allein ist ebenfalls noch keine kostenpflichtige Buchung.

Nach dem Kennenlernen erhält die interessierte Person die Unterlagen zur verbindlichen Anmeldung, den Gesamtpreis der Seminarleistung und diese AGB. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Person ihre verbindliche Anmeldung unter Zustimmung zu den AGB abgibt und ihr die entsprechende Anmeldebestätigung der Veranstalterin per E-Mail zugeht. Eine automatische Eingangsbestätigung einer Anfrage gilt nicht als Anmeldebestätigung.

Die Anmeldung erfolgt für die bezeichnete Person und den bestätigten Seminartermin. Die Veranstalterin kann eine Anmeldung vor Vertragsabschluss ablehnen. Änderungen der bestätigten Buchung bedürfen einer Vereinbarung in Textform; E-Mail genügt.

3 Leistungen und Seminarpreis

Leistungsumfang, Termin und Veranstaltungsort ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss geltenden Ausschreibung und der Anmeldebestätigung. Für das Pleronauten-Pilotseminar Mission Erkenntnis vom 24. bis 26. September 2027 im Hof Maran in Arosa beträgt die Seminarpauschale CHF 1’200 pro Person als Endpreis einschliesslich einer allfällig geschuldeten Mehrwertsteuer.

Unterkunft, Hotelarrangement, nicht ausdrücklich eingeschlossene Mahlzeiten, Kurtaxe, Anreise und persönliche Ausgaben gehören nicht zur Seminarpauschale. Das Hotelzimmer wird separat direkt beim Hof Maran gebucht und bezahlt. Dafür gelten die eigenen Buchungs-, Zahlungs- und Stornobedingungen des Hotels. Eine Seminarabsage storniert eine Hotelbuchung nicht automatisch.

4 Zahlung und Zahlungsverzug

Die Seminarpauschale ist innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Anmeldebestätigung vollständig zu bezahlen. Nichtbezahlen oder verspätetes Bezahlen gilt nicht als Rücktritt und hebt den Vertrag nicht auf.

Nach Eintritt des Zahlungsverzugs und einer erfolglosen Nachfrist von fünf Kalendertagen kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten und den Platz neu vergeben. Ihre gesetzlich zulässigen Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten; die Grenzen und Anrechnungen gemäss Ziffer 6 gelten entsprechend. Verzugskosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt.

5 Kostenloser Rücktritt innerhalb von fünf Tagen

Die teilnehmende Person kann innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang der verbindlichen Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen kostenlos vom Seminarvertrag zurücktreten.

Der Tag des Zugangs wird nicht mitgezählt. Die Frist endet am fünften folgenden Kalendertag um 23.59 Uhr Schweizer Ortszeit. Der Rücktritt ist per E-Mail an info@pleronaut.com zu erklären. Für dieses vertragliche Rücktrittsrecht ist der fristgerechte Eingang der E-Mail massgeblich. Zwingende gesetzliche Form- und Fristregeln bleiben vorbehalten.

Bei rechtzeitigem Rücktritt werden bereits bezahlte Seminarbeträge innerhalb von 14 Kalendertagen zurückerstattet. Separat gebuchte Hotel- und Reiseleistungen werden dadurch nicht aufgehoben.

Anmeldungen werden regulär nur bestätigt, wenn diese fünftägige Frist vor Seminarbeginn vollständig ablaufen kann. Für kurzfristigere Buchungen ist vor Vertragsabschluss eine gesonderte Vereinbarung erforderlich; zwingende gesetzliche Rechte dürfen dadurch nicht verkürzt werden.

6 Stornierung nach Ablauf der Rücktrittsfrist

Nach Ablauf der kostenlosen Rücktrittsfrist wird bei einer Stornierung grundsätzlich eine Stornopauschale von 100 % der vereinbarten Seminarpauschale fällig. Beim Pilotseminar entspricht dies CHF 1’200. Diese Regel gilt unter den nachstehenden gesetzlichen Grenzen auch bei Nichterscheinen, verspäteter Anreise oder einem freiwilligen vorzeitigen Abbruch.

Persönliche Hinderungsgründe wie Krankheit, Unfall oder berufliche und private Verpflichtungen führen nicht automatisch zu einer Erstattung. Ein Versicherungsschutz ist Sache der teilnehmenden Person; die Stornoregeln des Hotels sind gesondert zu beachten.

Zwingende Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben ausdrücklich bestehen. Soweit auf den Seminarvertrag Art. 404 OR anwendbar ist, kann er jederzeit beendet werden. In diesem Fall ist eine Entschädigung für noch nicht erbrachte Leistungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang geschuldet. Schadenersatz wegen einer Beendigung zur Unzeit setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und einen dadurch verursachten Schaden voraus; der blosse Ablauf der fünf Tage begründet für sich allein keine Beendigung zur Unzeit.

Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des frei gewordenen Platzes werden auf den geltend gemachten Ausfall angerechnet. Die teilnehmende Person kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer ersatzfähiger Ausfall entstanden ist. Eine gesetzlich gebotene Herabsetzung bleibt vorbehalten. Eine doppelte Vergütung für denselben Platz wird nicht verlangt.

Jede Abmeldung ist möglichst umgehend per E-Mail an info@pleronaut.com mitzuteilen. Gesetzlich formfreie Kündigungsrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

7 Ersatzperson und Umbuchung

Eine Ersatzperson kann vorgeschlagen werden. Die Übertragung bedarf der Zustimmung der Veranstalterin, da vor der Aufnahme ein persönliches Kennenlernen erfolgt. Eine Ablehnung erfolgt aus sachlichen Gründen im Zusammenhang mit den Teilnahmevoraussetzungen oder der Eignung für das ausgeschriebene Seminarformat.

Übernimmt eine zugelassene Ersatzperson den Platz und bezahlt sie die volle Seminarpauschale, wird die ursprünglich angemeldete Person von ihrer Zahlungspflicht befreit; bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet. Ein Anspruch auf Umbuchung auf einen späteren Termin besteht nicht.

8 Änderungen und Absage durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin kann den Ablauf und die Reihenfolge der Inhalte innerhalb des bestätigten Wochenendes anpassen, wenn Charakter und wesentlicher Umfang des Seminars erhalten bleiben. Eine wesentliche Änderung des Termins, des Ortes oder der vereinbarten Leistung bedarf der Zustimmung der teilnehmenden Person.

Eine Absage aus wichtigem Grund, insbesondere bei Ausfall der Seminarleitung oder einer behördlichen Untersagung, bleibt vorbehalten. Eine Absage wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl setzt voraus, dass diese Zahl und die späteste Absagefrist vor Vertragsabschluss mitgeteilt wurden.

Bei vollständiger Absage werden bezahlte Seminarbeträge innerhalb von 14 Kalendertagen zurückerstattet. Ein Ersatztermin oder Gutschein ist nur mit Zustimmung der teilnehmenden Person möglich. Bei einem Abbruch aus Gründen, die die Veranstalterin zu vertreten hat, oder wegen höherer Gewalt werden nicht erbrachte Leistungen entsprechend den gesetzlichen Regeln abgerechnet und Überzahlungen erstattet.

Für separat gebuchte Hotel- und Reiseleistungen gelten die Verträge mit den jeweiligen Anbietern. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der teilnehmenden Person bleiben vorbehalten; diese Ziffer enthält keinen pauschalen Ausschluss solcher Ansprüche.

9 Teilnahme und Eigenverantwortung

Das Seminar richtet sich an volljährige Personen und dient der persönlichen Auseinandersetzung, Selbsterkenntnis und Erfahrung. Es ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung. Ein bestimmter persönlicher oder spiritueller Erfolg wird nicht geschuldet.

Übungen sind freiwillig. Jede Person entscheidet selbst, ob sie an einer Übung teilnimmt, und kann diese jederzeit unterbrechen. Das Auslassen einzelner ordnungsgemäss angebotener Übungen begründet für sich allein keine Preisreduktion. Rechte bei einer mangelhaften oder nicht vertragsgemäss erbrachten Leistung bleiben bestehen.

10 Verhalten und Ausschluss

Die Teilnehmenden respektieren die Grenzen anderer Personen und befolgen sachlich begründete Sicherheits- und Organisationsanweisungen. Bei einer erheblichen Gefährdung oder einer schweren oder wiederholten Störung kann die Veranstalterin eine Person vom Seminar ausschliessen. Soweit zumutbar, geht dem Ausschluss eine Verwarnung voraus; bei unmittelbarer Gefahr ist ein sofortiger Ausschluss möglich.

Die finanziellen Folgen eines berechtigten Ausschlusses richten sich nach dem anwendbaren Recht und den Grenzen gemäss Ziffer 6. Ein Ausschluss führt nicht unabhängig von seinem Grund automatisch zu einer Zahlungspflicht von 100 %.

11 Vertraulichkeit und Aufnahmen

Persönliche Mitteilungen anderer Teilnehmender sind vertraulich zu behandeln. Eigene Erfahrungen dürfen geteilt werden, solange andere Personen ohne deren Einwilligung weder identifiziert noch mit vertraulichen Aussagen wiedergegeben werden.

Foto-, Ton- und Videoaufnahmen von Personen sowie deren Veröffentlichung erfordern die vorgängige Zustimmung der Betroffenen. Gesetzlich zulässige Meldungen an Behörden und die Wahrnehmung eigener Rechte, etwa gegenüber einer Rechtsberatung, bleiben möglich. Seminarunterlagen dürfen im Rahmen des geltenden Urheberrechts für den persönlichen Gebrauch genutzt werden.

12 Haftung und Versicherungen

Die Veranstalterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden darf.

Die Teilnehmenden sind selbst für ihren Kranken-, Unfall- und allfälligen Annullationsversicherungsschutz verantwortlich. Eine Versicherung deckt nur die Risiken, die im jeweiligen Versicherungsvertrag tatsächlich versichert sind.

13 Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten wird in der Datenschutzerklärung unter https://www.pleronaut.com/datenschutzerklaerung erläutert. Eine Zustimmung zu diesen AGB ist keine pauschale Einwilligung in Werbung oder die Veröffentlichung von Bildern und persönlichen Aussagen.

14 Schweizer Recht und Gerichtsstand Luzern

Es gilt Schweizer Recht. Zwingende Schutzbestimmungen des anwendbaren Rechts, insbesondere bei grenzüberschreitenden Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Luzern, Schweiz, ausschliesslicher Gerichtsstand. Gesetzlich geschützte Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten nach Art. 32 und 35 ZPO, sowie zwingende internationale Zuständigkeitsregeln bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regeln. Die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen, soweit der Vertrag ohne die unwirksame Bestimmung fortbestehen kann. Spätere Änderungen der AGB gelten nicht automatisch für bereits abgeschlossene Buchungen.